Ja, die Wunderbeere ist vollkommen legal innerhalb der EU - dies umfasst Besitz und Konsum.
Weil die Wunderbeere vor 1997 in der EU noch nicht als Lebensmittel bekannt war. Laut der Novelty Food Verordnung sind Lebensmittel welche (in der EU) vor 1997 in nicht nennenswerten Mengen verzehrt wurden, als Novelty Food einzustufen. Damit ein Novelty Food als Lebensmittel deklariert und verkauft werden darf, muss dieses sich einer Sicherheitsbewertung unterziehen.
Leider gibt es für die Wunderbeere noch keine Sicherheitsbewertung, da diese sehr kostspielig ist und vom Antragsteller (Firma, Privatperson,...) selbst zu bezahlen ist. Da das kommerzielle Interesse an der Wunderbeere noch sehr gering ist, gibt es bis Dato noch keinen Antragsteller (Konzern) der sich bereit erklärte dafür zu bezahlen.
Wie bei allen natürlichen Zuckererstatzstoffen ist das Interesse der Industrie relativ gering an einer Zulassung. (Erinnert uns doch irgendwie an die Geschichte von Stevia...)
Ja!
Nur einige Beispiele in denen die Wunderbeere bereits seit Jahren als Lebensmittel am Markt ist : USA, Japan, Australien,.....
Unser Hersteller produziert unsere Tabletten nicht nur für uns, sondern auch für Firmen außerhalb der EU, wo diese unter anderem offiziell als Lebensmittel verkauft werden. Das heißt: selbes Rezept, selbe Tablette - selbes Produkt. Deshalb auch der hohe Reinheitsgrad. (Pestizidfrei!)
Aus rechtlichen Gründen müssen wir an dieser Stelle daraufhin weisen, dass unsere Tabletten als Räuchermittel vorgesehen sind und nicht für den menschlichen Verzehr.
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Nein. Wir verkaufen ausschließlich legale Ware. Probleme mit dem Zoll sind ausgeschlossen.